Vorläufige Deckung
Nach Ausgabe einer Doppelkarte durch die Versicherung besteht sofortiger Versicherungsschutz ab Zulassung des Fahrzeuges bzw. bereits vorher für die Fahrt zur Zulassungsstelle oder Kfz.-Prüfstelle.
In der Kaskoversicherung besteht nach den gängigen Versicherungsbedingungen ein gültiger Versicherungsvertrag erst nach Einlösung der Versicherungsprämie durch den Versicherungsnehmer. Da jedoch eine Zahlung der Versicherungsprämie regelmässig erst nach Übersendung des Versicherungsscheins und der Rechnung erfolgt, ist dies häufig erst Wochen nach Zulassung des Fahrzeuges der Fall.
Kommt es in der Zwischenzeit zu einem selbst verschuldeten Unfall, dann kann der Fahrzeugversicherer einen Ausgleich des Fahrzeugschadens ablehnen.
Vorschäden
Als Vorschaden werden diejenigen Beschädigungen eines Kfz. bezeichnet, die zu einem früheren Zeitpunkt am Fahrzeug vorlagen, zwischenzeitlich jedoch behoben wurden.