Umbaukosten
Schaffen Sie nach dem Unfall für das beschädigte Fahrzeug ein anderes an und bauen Sie HiFi-Anlage, Anhängerkupplung o. ä. vom alten Fahrzeug in das neue um oder lassen Sie den Umbau durch eine Firma vornehmen, dann müssen auch diese Umbaukosten nach der ständigen Rechtsprechung von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, allerdings nur gegen Nachweis, also gegen Vorlage entsprechender Rechnungen. Anfallende Umbaukosten werden auch vom Kfz.-Sachverständigen vorgegeben.
Unkostenpauschale (siehe auch Mietwagen)
Im Haftpflichtschadenfall kann der Geschädigte auch Ersatz der ihm durch den Unfall entstandenen Nebenkosten verlangen. Hierzu zählen auch Kosten für Telefonate, Porto und sonstige Ausgaben. Da es oftmals versäumt wird, für derartige Ausgaben Belege zu sammeln, wurde in der ständigen Rechtsprechung dazu übergegangen, hierfür einen nachweisunabhängigen Pauschalbetrag zuzusprechen.
Die Höhe der Beträge für eine derartige Kostenpauschale schwankt je nach Gerichtszuständigkeit zwischen 15 und 50 Euro.