Nutzungsausfall
Wird bei einem Unfall ein Fahrzeug in der Weise beschädigt, dass der Geschädigte es für eine bestimmte Zeit nicht nutzen kann, obwohl er es gerne nutzen würde und auch nutzen könnte (Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit), so hat der Geschädigte einen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung gem. § 249 BGB. Anstelle von Mietwagenkosten kann der Geschädigte folgende Beträge für die entgangene Nutzung seines privaten Pkw geltend machen.
Nachdem die Fa. Eurotax-Schwacke erhebliche Gebühren für die Veröffentlichung der Nutzungsausfallstabelle verlangt, erkundigen Sie sich bei uns.