Mietwagen (s. auch Nutzungsausfallentschädigung)
Während der unfallbedingten Ausfallzeit Ihres Fahrzeugs (oder Wiederbeschaffung), haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen. Die Kosten dafür werden erstattet, aber nur soweit sie erforderlich waren.
Mithaftung
Ist ein Unfallhergang bezüglich der Schuldfrage nicht eindeutig, so kommt es zur Mithaftung beider oder mehrerer Unfallverursacher. In diesem Fall wird der Schadenersatz entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt.
(siehe auch Haftungsquote)
Mehrwertsteuer
Bei fiktiver Abrechnung (Abrechnung auf Gutachtenbasis / fiktive Schadenabrechnung) wird nach ständiger Rechtsprechung die Mehrwertsteuer der Reparaturkosten auch für Privatfahrzeuge nicht mehr erstattet.
Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen, so wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet, da die Vorsteuer bei der Umsatzsteuererklärung geltend gemacht werden kann.