Durchführung von Rechnungsprüfungen

Eine Rechnungsprüfung wird meist von der Versicherung in Auftrag gegeben, wenn die veranschlagten Reparaturkosten stark von der Reparaturrechnung abweichen, oder wenn die Reparaturrechnung erheblich höher als die im Schadengutachten ermittelte Reparatur- summe ist. Dies hat eine Prüfung des Reparaturumfanges durch den Sachverständigen zur Folge.

Aber auch Sie als Verbraucher können eine Rechnungsprüfung beauftragen, beispielsweise wenn Zweifel an der Richtigkeit einer Reparaturrechnung bestehen.