Kompatibilitätsprüfung

Bei Schaden- oder Unfallereignissen wird u. a. untersucht, ob die Beschädigungen der als unfallbeteiligt bezeichneten Fahrzeuge dem geschilderten Unfallablauf und den Kollisionspartner einander zugeordnet werden können. In dem zu erstellenden Gutachten wird zur Kompatibilität der Beschädigungen und der Plausibilität der geschilderten Unfallereignisse Stellung genommen.